Begründung: Die Parteien sind seit 1996 verheiratet, der Ehe entstammen zwei volljährige, aber noch nicht selbsterhaltungsfähige Kinder. Die Ehewohnung befand sich in einer Villa im 18. Wiener Gemeindebezirk. Nach einer polizeilichen Wegweisung des Klägers im September 2006 erließ das Erstgericht eine einstweilige Verfügung nach § 382b EO. In weiterer Folge erhob die Klägerin beim Erstgericht eine Scheidungsklage, der Beklagte eine Widerklage. Das Verfahren ist in erster Instanz anh... mehr lesen...