Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist gebürtige Brasilianerin. Sie besitzt die brasilianisch-italienische Doppelstaatsangehörigkeit. Der Beklagte ist Österreicher. Die Streitteile, die sich in englischer Sprache verständigen, schlossen am 20. 11. 2002 in Nürnberg die Ehe, wo sie zunächst auch wohnten und berufstätig waren. Sie haben zwei Kinder, nämlich die am ***** geborene L***** und den am ***** geborenen P*****. Da die Klägerin mit der (provisorischen) Wohngelegenheit in Nürnber... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte die Abweisung der wechselseitigen von beiden Streitteilen auf schuldhaft gesetzte Eheverfehlungen gemäß § 49 EheG gestützten Klagen der Streitteile sowie die Scheidung der Ehe wegen mehr als dreijähriger Auflösung der häuslichen Gemeinschaft nach § 55 Abs 1 EheG unter gleichzeitiger Abweisung des auf Feststellung des überwiegenden Zerrüttungsverschuldens nach § 61 Abs 3 EheG zu Lasten des Klägers gestellten Antrags der Beklagten. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Sabine H*****, vertreten durch Dr. Hannes Lederer, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und Widerbeklagte (im Folgenden Klägerin) begehrte die Scheidung der am 28. 5. 1977 geschlossenen Ehe der Parteien, der zwei bereits erwachsene Kinder entstammen, aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten und Widerklägers (im Folgenden Beklagter). Dieser habe längere Zeit hindurch mit B***** S***** ein ehewidriges Verhältnis unterhalten und sei am 5. 8. 2005 aus der Ehewohnung ausgezogen. Weiters habe der Beklagte seit geraumer Zeit seine ehelich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 20. 7. 1984 die Ehe. Sie verlief sechs bis sieben Jahre harmonisch. Dann begann der Prozess einer schrittweisen Entfremdung. Vor vielen Jahren unterhielt der Kläger mit Susanne S***** eine ehebrecherische kurze Beziehung. Nachdem die Beklagte das Verhältnis zufällig aufdeckte, beendete es der Kläger. Einige Monate danach teilte der Kläger Susanne S***** noch mit, dass er einen Sohn erwarte, womit auch für sie klar war, dass sich der Klä... mehr lesen...