Begründung: Mit Urteil vom 20. 8. 1999 (ON 55) wies das Landesgericht Salzburg das Begehren des Klägers auf Scheidung aus dem Alleinverschulden der Beklagten ab und schied die Ehe nach § 55 Abs 3 EheG mit dem Ausspruch, dass der Kläger die Zerrüttung überwiegend verschuldet habe. Gegen die Abweisung des auf § 49 EheG gestützten Klagebegehrens erhob der Kläger Berufung (ON 68); gleichzeitig ließ er unter Hinweis auf eine „Klagseinschränkung“ sein hilfsweise auf § 55 EheG gestütztes S... mehr lesen...