Begründung: Für Andreas R***** ist seit 1983 ein Sachwalter bestellt, seit Juni 1988 für die Angelegenheiten der Einkommens- und Vermögensverwaltung sowie die Vertretung vor Ämtern und Behörden. Andreas R***** schloss mit der Beklagten am 30. 6. 2001 die Ehe. Im Zeitpunkt der Eheschließung hatte er nicht die erforderliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit bezüglich der Eingehung bzw der Folgen einer Eheschließung. Der Sachwalter des Klägers stimmte der Eheschließung nicht zu und war... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1AußStrG §9 FEheG §3 Abs3EheG §35 Abs3
Rechtssatz: Rekursrecht des Ehemannes gegen die vom Pflegschaftsgericht erteilte Weisung an den Beistand, einer erfolgten Eheschließung der beschränkt Entmündigten die Genehmigung zu versagen. Entscheidungstexte 1 Ob 267/72 Entscheidungstext OGH 20.12.1972 1 Ob 267/72 European ... mehr lesen...