Norm: EheG §24EheG §121
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 121 EheG saniert nicht Ehen mit Ausländern, wenn das Ehehindernis des bestehenden Ehebandes auch nach dem Recht des anderen Ehegatten beachtet werden mußte. Entscheidungstexte 3 Ob 67/57 Entscheidungstext OGH 27.02.1957 3 Ob 67/57 Veröff: RZ 1957,75 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: EheG §115 Abs3EheG §121
Rechtssatz: Vor Inkrafttreten des EheG getroffene Vereinbarungen über den Unterhalt gelten im Falle einer Nichtigerklärung der Ehe nach § 121 EheG weiter. Entscheidungstexte 3 Ob 57/52 Entscheidungstext OGH 30.01.1952 3 Ob 57/52 Veröff: SZ 25/27 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: EheG §121EheG §122
Rechtssatz: RG 2.12.1940, IV 228/40 Der Grundsatz, daß die in Österreich auf Grund der Nachsicht vom Ehehindernis des Ehebandes geschlossene Ehe (Dispensehe) die frühere Ehe auflöst, erleidet über den Sonderfall des § 121 Abs 1 EheG hinaus keine Ausnahme im Fall, die Dispensehe gerichtlich von Tisch und Bett geschieden war. Entscheidungstexte 4 RG 228/40 Entsc... mehr lesen...