Norm: 4.DVEheG §24EheG §115
Rechtssatz: BMJ 10.1.1967, Z 424.470-7a/66 Zufolge der mit Urteil des LG Salzburg vom 22.05.1928 ausgesprochenen Scheidung der Ehe von Tisch und Bett und der mit Beschluß des AG Salzburg vom 22.05.1941 erfolgten Umwandlung dieser Scheidung gemäß § 115 EheG in eine Scheidung dem Bande nach steht der Anerkennung der Entscheidung des KG Riga vom 13.10.1936 für den österreichischen Rechtsbereich der Versagungsgrund der... mehr lesen...
Norm: BThPG §17EheG §115
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 17 BThPG ist ausdehnend auszulegen; sie erfaßt auch im Verordnungsweg erlassene pensionsrechtliche Vorschriften und darüber hinaus jede allgemeine, für Bundesbeamte erlassene pensionsrechtliche Regelung, gleichgültig, ob sie normativen Charakter hat oder bloß eine Verwaltungsanordnung oder Mitteilung über eine Verwaltungsübung enthält (Hier: Rundschreiben des Bundesministerium für Finanz... mehr lesen...
Die Ehe zwischen Michael und Leopoldine F. wurde 1937 einverständlich von Tisch und Bett geschieden; ein Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist nicht erfolgt. 1938 wurde die Ehe gemäß § 115, Abs. 1 EheG. geschieden. 1941 schloß Leopoldine F. die Ehe mit Sch. Am 7. August 1945 ist Michael F. ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Die Verwandten des Erblassers haben sich auf Grund des Gesetzes bedingt erbserklärt; außerdem hat sich au... mehr lesen...
Norm: ABGB idF 1.Teilnov §757EheG §115
Rechtssatz: Das gesetzliche Erbrecht der nach § 115 Abs 4 EheG geschiedenen Ehegattin erlischt durch ihre Wiederverehelichung. Entscheidungstexte 1 Ob 889/47 Entscheidungstext OGH 17.12.1947 1 Ob 889/47 Veröff: SZ 21/53 = EvBl 1948/167 6 Ob 447/61 Entscheidungstext OGH 29.11.1961 6 O... mehr lesen...