IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Dr. Brandstetter über die Beschwerde von Mag. Dr. R G, vertreten durch H/E/G/H & Partner Rechtsanwälte, x, x, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde St. Georgen an der Gusen vom 03.07.2020 betreffend Festsetzung der Freizeitwohnungspauschale samt Zuschlag für das Jahr 2019 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: I. Die Beschwerde... mehr lesen...