Beachte Verweis auf VwGH vom 9.3.1970, Zl. 526/89 Rechtssatz: Inverkehrbringen durch Lieferung nach dem LMG: Strafrechtlicher Tatbestand ist bereits mit der Absendung als erfüllt anzusehen. Ausspruch der Erstbehörde über den Tatort ist bei Unklarheit im Wege der Interpretation zu ermitteln. "Lieferung" i. S.d. LMG deckt sich mit dem analogen Begriff im Umsatzsteuer- und Zivilrecht. Bescheidmäßige Absprache über die Zuständigkeit nach § 6 AVG, wenn die Möglichkeit der Weiterleitung ... mehr lesen...