Begründung: Entscheidungsgegenstand ist die Überprüfung der Abrechnung des Jahres 2003 iSd §§ 20 Abs 3, 34 Abs 3, 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002. Rechtliche Beurteilung Gegen den bestätigenden Sachbeschluss des Rekursgerichts macht der Antragsteller in seinem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erhebliche Rechtsfrage geltend: 1. Saldendifferenz: 1.1. Der Antragsteller verweist darauf, der Stand des Kontos der Eigentümergemeinschaft stimme mit dem Saldo der Ja... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war (auch) in den Jahren 1997 und 1998 Verwalterin des Hauses ***** in ***** auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Die Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft bilden zu deren Verwaltung die klagende Partei. Der Beklagten wurde in ihrer Eigenschaft als Hausverwalterin auch die schriftliche, dem Finanzamt für den 14. Bezirk übergebene Vollmacht erteilt, Zustellungen aller Art der Abgabenbehörde entgegenzunehmen. Überdies war mit der Beklagte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia8BAO §6 Abs2BAO §93 Abs2UStG §1UStG §2WEG 1975 §13cWEG 2002 §18
Rechtssatz: Durch einen nicht an die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 13c WEG 1975 (nun Eigentümergemeinschaft nach § 18 WEG 2002), sondern an eine nicht privatrechtsfähige Personengemeinschaft von Miteigentümern adressierten Umsatzsteuerbescheid kann der Wohnungseigentümergemeinschaft (Eigentümergemeinschaft) mangels Leistungsgebot für diese kein Schaden en... mehr lesen...
Norm: KommStG 1993 §3UStG 1972 §2
Rechtssatz: Das Kommunalsteuergesetz 1993 bedient sich zur Begriffsdefinition des Unternehmers im § 3 Abs 2 KommStG 1993 und zur Umschreibung des Unternehmens im § 3 Abs 1 Satz 1 und Satz 2 KommStG der Formulierungen des § 2 UStG 1972. Daraus läßt sich ableiten, daß die Begriffe in beiden Rechtsbereichen den gleichen Inhalt haben. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 18./19. 2. 1976 von Peter J Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 1 im Haus Innsbruck, F-Weg 71. Dieser hatte die Wohnung seinerseits am 25. 11. 1972 von Maria G erworben. Gemäß Punkt III des Kaufvertrages vom 18./19. 2. 1976 erfolgte die Übergabe und Übernahme der Miteigentumsanteile in den alten Rechten und Pflichten, wie sie schon der Verkäufer besessen hatte. Maria G hatte am 2. 1. 1967 eine Erklärung über den Beitritt zu einer Wohnungseigentu... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 §2UStG 1972 §12
Rechtssatz: Die Republik Österreich ist im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Erhaltung der Bundesstraßen nicht Unternehmerin im Sinne des UStG, sodaß auf sie auch die Vorschriften über den Vorsteuerabzug (§ 12 UStG) nicht zur Anwendung kommen. Entscheidungstexte 4 Ob 63/80 Entscheidungstext OGH 03.06.1980 4 Ob 63/80 ... mehr lesen...