Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: § 18 UStG 1972 gilt - abgesehen von Ausnahmefällen - auch für Umsätze unter S 40.000,-- jährlich (Hinweis auf Kolacny-Scheiner, Fallbeispiele zur MwSt, Wien 1985, S 323). Die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht des § 18 UStG 1972 gehört zum buchmäßigen Nachweis (Hinweis auf Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts, ... mehr lesen...