Entscheidungsgründe: Am 3. 10. 2004 wurde ein Leasingfahrzeug bei einem Verkehrsunfall total beschädigt. Die Klägerin (Haftpflichtversicherer) bezahlte der Leasinggeberin als Eigentümerin des Fahrzeugs aus der Totalschadenablöse zunächst nur den Nettoschaden, weshalb sie von der Leasinggeberin auf Zahlung der 20%igen Umsatzsteuer geklagt wurde. Die Klägerin verlor diesen Prozess und hatte der Prozessgegnerin in erster und zweiter Instanz Kosten von insgesamt 1.457,39 EUR zu ersetze... mehr lesen...