1 Bei der revisionswerbenden Partei, einem gemeinnützigen Verein, fand eine Außenprüfung statt, bei der vom Prüfer Grundstücksveräußerungen der Jahre 2012 (nach dem 31. Mai 2012) und 2013 aufgegriffen und als steuerpflichtig (Immobilienertragsteuer) qualifiziert wurden. Die Veräußerung im Jahr 2012 betraf eine Liegenschaft in M mit einem Veräußerungserlös in Höhe von 235.000 EUR. Im Jahr 2013 wurde eine Liegenschaft in E um 227.431,40 EUR veräußert. 2 Das Finanzamt folgte de... mehr lesen...
1 Mit Notariatsakt vom 11. Dezember 2008 wurde nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts von einer Körperschaft ihr Hotelbetrieb mit Einbringungsvertrag vom 11. Dezember 2008 in die neugegründete revisionswerbende GmbH unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Art. III UmgrStG zum Einbringungsstichtag 31. März 2008 eingebracht. 2 In der am 28. August 2009 eingereichten Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2008 machte die Revisionswerberin einen Verlustabzug von... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft hat ihren Sitz und den Ort ihrer Geschäftsleitung in Österreich und bilanziert zum 31. Dezember. Zu ihrem Unternehmensgegenstand zählt neben der Verwaltung und Vermietung von Gebäuden u.a. die Beteiligung an anderen, gleichen oder ähnlichen Zwecken dienenden Unternehmen, ausgenommen Bankgeschäfte. Sie war zumindest im Streitjahr 1997 u. a. an der AH SA in Brüssel zu 99 % und an der C SA in Luxemburg zu 99,92 % beteiligt. Die C SA in Luxemburg war wi... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft hat ihren Sitz und den Ort ihrer Geschäftsleitung in Österreich und bilanziert zum 31. Dezember. Zu ihrem Unternehmensgegenstand zählt neben der Verwaltung und Vermietung von Gebäuden u.a. die Beteiligung an anderen, gleichen oder ähnlichen Zwecken dienenden Unternehmen, ausgenommen Bankgeschäfte. Sie war zumindest im Streitjahr 1998 u. a. an der AH SA in Brüssel zu 99,99 % und an der C SA in Luxemburg zu 99,92 % beteiligt. Die C SA in Luxemburg war... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Belgien 1973 Art23 Abs1 Z2;EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §24 Abs1;KStG 1988 §24 Abs3;
Rechtssatz: Eine Anrechnung (und damit auch die begehrte) Rückzahlung der ausländischen Steuer auf Zinseinkünfte hätte bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer desjenigen Kalenderjahres zu erfolgen, in welchem das Wirtschaftsjahr en... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Belgien 1973 Art23 Abs1 Z2;EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §24 Abs1;KStG 1988 §24 Abs3;
Rechtssatz: Eine Anrechnung (und damit auch die begehrte Rückzahlung) der ausländischen Steuer auf Zinseinkünfte hätte bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer desjenigen Kalenderjahres zu erfolgen, in welchem das Wirtschaftsjahr en... mehr lesen...