Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main. Seit dem Jahr 1974 ist er in A in Österreich gemeldet und bewohnte in den Jahren 1976 bis 1982 - insbesondere an Wochenenden und im Urlaub - Teile des ihm dort vermieteten Einfamilienhauses. Der Beschwerdeführer war an der (österreichischen) O-GmbH beteiligt, die im Jahr 1969 mit dem Sitz in K mit einem Stammkapital von 100.000 S gegründet worden ist. Im Jahr 1971 erwarb die O-GmbH eine Lie... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: GmbHG §54;GmbHG §84;GmbHG §89;GmbHGNov 1980 Art4 §1 Abs5 Z2;KStG 1966 §18;KStG 1966 §19 Abs1;StruktVG 1969 Art2;
Rechtssatz: Wurde der Kapitalherabsetzungsbeschluß vor dem Stichtag (31.12.1979) gefaßt und am selben Tag der Antrag auf Registrierung der beabsichtigten Kapitalherabsetzung gestellt, erfolgte die Registrierung ... mehr lesen...