Bei der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft handelt es sich um ein Versicherungsunternehmen. Gegen den erklärungsgemäß ergangenen Körperschaftsteuerbescheid 2001 erhob die Beschwerdeführerin Berufung "wegen Verfassungswidrigkeit der Rücklagenbesteuerung". Die Berufung richte sich gegen den in § 15 Abs. 3 KStG 1988 normierten Ansatz bestimmter Rückstellungen mit 80% des Teilwertes. In einer Berufungsergänzung wurde weiters beantragt, die bisherige steuerliche Erfassung von Zins... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft handelt es sich um ein Versicherungsunternehmen. Gegen den erklärungsgemäß ergangenen Körperschaftsteuerbescheid 2001 erhob die Beschwerdeführerin Berufung "wegen Verfassungswidrigkeit der Rücklagenbesteuerung". Die Berufung richte sich gegen den in § 15 Abs. 3 KStG 1988 normierten Ansatz bestimmter Rückstellungen mit 80% des Teilwertes. In einer Berufungsergänzung wurde weiters beantragt, die bisherige steuerliche Erfassung von Zins... mehr lesen...