Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 10. August 2020 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. AAAA , 2. BBBB vertreten durch die WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, das Anberaumen einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht, die Ausnahme von der Akteneinsicht in das eigene Angebot, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den E... mehr lesen...