Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen offenen Vergabeverfahren wurde von der ASt die Ausschreibung und eine erste Berichtigung der Ausschreibung mit Nachprüfungsantrag und einem damit verbundenen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV) angefochten. Der geschätzte Auftragswert dieser Vergabe liegt gemäß auftraggeberseitiger Angabe bei 1,384 Mio Euro. 2. Das BVwG erließ - verfahrensgangsmäßig - am ... mehr lesen...