Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 06.05.2023 (gemeint wohl 06.05.2024), beim BVwG eingebracht am 06.05.2024, begehrte die Antragstellerin die Zuschlagsentscheidung vom 25.04.2024 für nichtig zu erklären, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Die Antragstellerin entrichtete an Pa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf bzw
Spruch: ersichtlichen Verhandlungsverfahren brachte die ASt am 02.05.2024 einen insb auch mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV) verbundenen Nachrüfungsantrag ein. In diesem wurde insb wie folgt vorgebracht: "[...] Die Auftraggeberin hat mit EU-weiter Vergabebekanntmachung vom 9.4.2024, Veröffentlichungsnummer 206803-2024, hinsichtlich der Angebotsfrist korrig... mehr lesen...