Entscheidungen zu § 344 Abs. 2 BVergG 2018

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2024/5/16 W134 2291476-1

Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 06.05.2023 (gemeint wohl 06.05.2024), beim BVwG eingebracht am 06.05.2024, begehrte die Antragstellerin die Zuschlagsentscheidung vom 25.04.2024 für nichtig zu erklären, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Die Antragstellerin entrichtete an Pa... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.05.2024

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