Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen offenen Vergabeverfahren wurde von der ASt die Ausschreibung und eine erste Berichtigung der Ausschreibung mit Nachprüfungsantrag und einem damit verbundenen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV) angefochten. Der geschätzte Auftragswert dieser Vergabe liegt gemäß auftraggeberseitiger Angabe bei 1,384 Mio Euro. 2. Das BVwG erließ - verfahrensgangsmäßig - am ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 06.05.2023 (gemeint wohl 06.05.2024), beim BVwG eingebracht am 06.05.2024, begehrte die Antragstellerin die Zuschlagsentscheidung vom 25.04.2024 für nichtig zu erklären, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Die Antragstellerin entrichtete an Pa... mehr lesen...