Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 20.08.2021 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung über die Nicht-Zulassung zur Teilnahme vom 10.08.2021, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. 2. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.08.2021, W120 2245647-1/2E, wurde die bean... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19.07.2021 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Erteilung des Zuschlags (der Abschluss des Rahmenvertrags) untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.06.2021 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass den Auftraggeberinnen für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens der Abschluss der Rahmenvereinbarung untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 16. August 2021 beantragte die XXXX vertreten durch die KESCHMANN Rechtsanwalts-GmbH, Servitengasse 4/20, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren „A09 Pyhrn Autobahn, Generalsanierung Tunnel Schartnerkogel, BuS Ausrüstung, Auftraggeber ID-Nr.: 64489“ der Auftragge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 16. August 2021 beantragte die XXXX vertreten durch die KESCHMANN Rechtsanwalts-GmbH, Servitengasse 4/20, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren „A09 Pyhrn Autobahn, Generalsanierung Tunnel Schartnerkogel, BuS Ausrüstung, Auftraggeber ID-Nr.: 64489“ der Auftragge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 20.08.2021 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin im gegenständlichen Vergabeverfahren „Prüfung Websites und mobile Anwendungen gemäß RL (EU) 2016_2102 / Zweiter Berichtszeitraum“ für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens untersagt wird, die Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern bzw. in eventu die einlangenden Erstangebote zu öffnen. Zudem stellte die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 01.07.2021, beim BVwG eingebracht am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten, die angefochtene gesondert anfechtbare Entscheidung vom 25.06.2021 für nichtig zu erklären, die Akteneinsicht der präsumtiven Bestbieterin einzuschränken, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren und die Erlassung einer einstweiligen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 17.05.2021, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Entscheidungen vom 07.05.2021 zu den Losen 4 und 5 mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll und die Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung zu Los 3, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren und die Erlassung einer einstweiligen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.06.2021, beim BVwG eingebracht am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die angefochtene gesondert anfechtbare Entscheidung vom 11.06.2021 für nichtig zu erklären, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Die Antragstellerin entrichtete an Pauschalgebühren insgesamt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.06.2021, beim BVwG eingebracht am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die angefochtene gesondert anfechtbare Entscheidung vom 11.06.2021 für nichtig zu erklären, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Die Antragstellerin entrichtete an Pauschalgebühren insgesamt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.06.2021, beim BVwG eingebracht am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die angefochtene gesondert anfechtbare Entscheidung vom 11.06.2021 für nichtig zu erklären, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Die Antragstellerin entrichtete an Pauschalgebühren insgesamt... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt Mit Schreiben vom 31.05.2021, beim BVwG eingebracht am selben Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der am 21.05.2021 bekannt gegebenen Zuschlagsentscheidung, die Einsicht in den Vergabeakt, die Ausnahme des eigenen Angebotes von der Akteneinsicht durch allfällige weitere Parteien, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Verpflichtung der Auftraggeberin zum Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren, die Verständigung der Auftraggeber... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Einstellung des Verfahrens Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.06.2021 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass dem Auftraggeber für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens untersagt werde, den Zuschlag zu erteilen. Zudem stellte die Antragstellerin Anträge auf Nichtigerklärung der Zuschlagentscheidung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Zur
Begründung: der Rechtswidrigkeit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.06.2021 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass dem Auftraggeber für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens untersagt werde, den Zuschlag zu erteilen. Zudem stellte die Antragstellerin Anträge auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Zur
Begründung: der Rechtswidrigkeit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 25. Mai 2021 beantragte die XXXX vertreten durch die Beck & Dörnhöfer & Partner Rechtsanwälte OG, Colmarplatz 1, 7000 Eisenstadt, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Einleitung eines Verfahrens zur Nichtigerklärung der Entscheidung über den Abschluss der Rahmenvereinbarung, die Akteneinsicht, die Durchführung e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 25. Mai 2021 beantragte die XXXX vertreten durch die Beck & Dörnhöfer & Partner Rechtsanwälte OG, Colmarplatz 1, 7000 Eisenstadt, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Einleitung eines Verfahrens zur Nichtigerklärung der Entscheidung über den Abschluss der Rahmenvereinbarung, die Akteneinsicht, die Durchführung e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.05.2021 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Erteilung des Zuschlags untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 26.04.2021, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. 2. Am... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 03.05.2021, beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht am selben Tag, beantragte die Antragstellerin, das Bundesverwaltungsgericht möge „die gesamten Ausschreibungsunterlagen im Vergabeverfahren […] für nichtig erklären“, in eventu „die für die Antragstellerin diskriminierende Anforderung Pkt. 4 Nr. 8 der Ausschreibungsunterlage Teil C – Leistungsbeschreibung im Vergabeverfahren […] für nichtig erklären (in eventu zu streiche... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.05.2021 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Erteilung des Zuschlags untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 26.04.2021, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. 2. Am... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.05.2021 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Erteilung des Zuschlags untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 26.04.2021, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. 2. Am... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 3. Mai 2021 beantragte die XXXX , vertreten durch Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Marc-Aurel-Straße 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, das Durchführen einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Rücküberweisung allenfalls zu viel bezahlter Pauschalgebühren, und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 3. Mai 2021 beantragte die XXXX , vertreten durch Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Marc-Aurel-Straße 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, das Durchführen einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Rücküberweisung allenfalls zu viel bezahlter Pauschalgebühren, und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffe... mehr lesen...