Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 16.09.2021, beim BVwG eingebracht am selben Tag, stellte die Antragstellerin ua. folgende Anträge: (i) „festzustellen, dass die gegenständliche Rahmenvereinbarung hinsichtlich sämtlicher Rahmenvereinbarungspartner, die im Sinne der obigen Ausführungen zu Erbringung der rahmenvereinbarungsgegenständlichen Leistungen nicht berechtigt und daher im Sinne der Festlegungen der Ausschreibung nicht geeignet sind, wegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 16.09.2021, beim BVwG eingebracht am selben Tag, stellte die Antragstellerin ua. folgende Anträge: (i) „festzustellen, dass die gegenständliche Rahmenvereinbarung hinsichtlich sämtlicher Rahmenvereinbarungspartner, die im Sinne der obigen Ausführungen zu Erbringung der rahmenvereinbarungsgegenständlichen Leistungen nicht berechtigt und daher im Sinne der Festlegungen der Ausschreibung nicht geeignet sind, wegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 16.09.2021, beim BVwG eingebracht am selben Tag, stellte die Antragstellerin ua. folgende Anträge: (i) „festzustellen, dass die gegenständliche Rahmenvereinbarung hinsichtlich sämtlicher Rahmenvereinbarungspartner, die im Sinne der obigen Ausführungen zu Erbringung der rahmenvereinbarungsgegenständlichen Leistungen nicht berechtigt und daher im Sinne der Festlegungen der Ausschreibung nicht geeignet sind, wegen... mehr lesen...