IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag.a Mandl als Vorsitzende, die Richterin Dr.in Lettner und den Richter Dr. Oppel über den Antrag der A. GmbH, vertreten durch Rechtsanwälte OG, auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung betreffend das Vergabeverfahren "B." (Zl. …) der Stadt Wien, Wiener Gewässer (MA45), vertreten durch Rechtsanwälte GmbH, zu Recht e r k a n n t: I. Dem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom ... mehr lesen...