IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Oppel als Vorsitzenden, die Richterin Mag.a Mandl und die Richterin Dr.in Lettner über den Antrag der A. GmbH, vertreten durch Rechtsanwälte GmbH, auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 11.2.2020 betreffend Vergabeverfahren „B.", der Stadt Wien – Wiener Wohnen, vertreten durch Rechtsanwälte GmbH, zu Recht e r k a n n t : I. Der Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom ... mehr lesen...