Begründung: Mit Bescheid der OÖ Landesregierung vom 25. Jänner 1982 En-1820/19-1982/Rö wurden nach den Bestimmungen der §§ 17 ff des Oö. Starkstromwegegesetzes 1970 LGBl. 1/1971 zu Gunsten der nunmehrigen Antragsgegnerin für den dauernden Bestand ihrer mit Bescheid vom 8. August 1977 rechtskräftig bewilligten 110 KV-Leitung, auf den im einzelnen genannten, zum Forstgut Ebenzweier gehörenden Grundstücken der EZ 191 KG Orth-Altmünster und der EZ 147 KG Gmundner-Berg im Enteignungswe... mehr lesen...