Entscheidungen zu § 34 Abs. 1 EisbEG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 2009/2/26 2006/05/0249

Index: L85004 Straßen Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
Norm: EisbEG 1954 §34 Abs1 impl;EisbEG 1954 §5 impl;LStG OÖ 1991 §35;VwRallg;
Rechtssatz: Der Enteigner hat auch die zu Gunsten dinglich Berechtigter bestehenden Schutznormen zu beachten und haftet für den Schaden des Pfandgläubigers, wenn er die Entschädigungssumme statt zu hinterlegen dem Enteigneten ausfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.2009

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