Norm: AußStrG §16 A1SEBG §19SEBG §51
Rechtssatz: Konforme Beschlüsse der Untergerichte auf Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen nicht fristgerechter Vorlage des Gesellschafterbeschlusses über die Feststellung der Schillingeröffnungsbilanz sind nur mit außerordentlichem Revisionsrekurs bekämpfbar. Entscheidungstexte 1 Ob 325/58 Entscheidungstext OGH 01.10.1958 ... mehr lesen...
Norm: SEBG §19SEBG §51SEBG §52
Rechtssatz: Fristenlauf für die Vorlage der Schillingeröffnungsbilanz, wenn die Aktiengesellschaft in Liquidation war und ihre Fortsetzung beschlossen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 140/58 Entscheidungstext OGH 14.05.1958 1 Ob 140/58 Veröff: EvBl 1958/300 S 498 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...