Norm: EisbKrV §19
Rechtssatz: Übersieht ein Kraftfahrer vier auf einen Bahnübergang hinweisende Verkehrszeichen (davon drei rot aufleuchtende Blinkanlagen) trotz eines angemessenen Wahrnehmungszeitraumes, ist ein Unfall mit der Eisenbahn auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen. Entscheidungstexte 7 Ob 7/70 Entscheidungstext OGH 28.01.1970 7 Ob 7/70 Veröff: KJ 1970,27 ... mehr lesen...