Entscheidungen zu § 16 Abs. 1 EisbKrV

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1965/3/2 11Os295/64, 2Ob224/00f, 2Ob183/03f, 2Ob159/03a

Norm: EisbKrV §16 Abs1StVO §20 IA
Rechtssatz: Die Verpflichtung eines Kraftfahrers, sich bei Annäherung an eine Eisenbahnkreuzung so zu verhalten, daß er erforderlichenfalls vor der Eisenbahnkreuzung verläßlich anhalten kann, gründet sich nicht nur auf § 16 Abs 1 EisbKrV, sondern auch auf § 20 StVO, wonach die Geschwindigkeit so einzurichten ist, daß das Fahrzeug vor Auftauchen eines Hindernisses angehalten oder dieses zumindest umfahren werden... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.03.1965

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