Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stand bis 19.04.2019 als Vertragsbedienstete in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur belangten Behörde. Das Dienstverhältnis wurde mit Wirksamkeit vom 19.04.2019 gemäß § 34 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) seitens des Dienstgebers vorzeitig aufgelöst (Entlassung). Zusätzlich erging mit Schreiben vom 10.05.2019 auch eine dienstgeberseitige Eventualkündigung, unter anderem aus dem Kündigungsgrund nach § 32 A... mehr lesen...