Norm: BPGG §11
Rechtssatz: Aus dem Gesetz selbst lässt sich nicht nachvollziehen, wie die nach §§ 9 und 11 BPG besonders geschützte Wertpapierdeckung vom übrigen Betriebsvermögen abzugrenzen und zu individualisieren ist. Wegen des Spezialitätsprinzips ist jedenfalls notwendig, dass die Zuordnung der vorhandenen Wertpapiere als Deckung der Pensionsrückstellung eindeutig und in Willkür ausschließender Weise nachvollziehbar ist. ... mehr lesen...
Norm: BPGG §11TirPGG §22TirPGG §26 Abs1
Rechtssatz: Der Rückforderungstatbestand des § 26 Abs 1 TirPGG wegen Verletzung der Anzeigepflicht nach § 22 TirPGG ist nicht erfüllt, wenn der Pflegegeldbezug zeitlich noch vor der die Anzeigepflicht auslösenden Bescheiderlassung endete. Entscheidungstexte 10 ObS 330/01d Entscheidungstext OGH 30.10.2001 10 ObS 330/01d ... mehr lesen...