Entscheidungen zu § 45 PVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/2/17 94/12/0196

Der Beschwerdeführer steht als Oberfeuerwehrmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Seine Dienststelle ist die MA 68 (Feuerwehr und Katastrophenschutz); als Personalvertreter der (in diesem Bereich) zweitstärksten Fraktion gehört er u.a. auch dem Dienststellenausschuß dieser Dienststelle (im folgenden DA) an. 1. Mit Schreiben vom 30. Dezember 1993 brachte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde eine umfangreiche Aufsichtsbeschwerde zur Prüfung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.02.1999

RS Vwgh 1999/2/17 94/12/0196

Index: L20019 Personalvertretung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs2 A Z3;LPVG Wr 1985 §45;LPVG Wr 1985 §47 Abs1 Z6;LPVG Wr 1985 §47 Abs2;
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 47 Abs 1 Z 6 iVm Abs 2 Wr PVG 1985 ist das AVG anzuwenden, da die gemeinderätliche Personalkommission nach den sie einrichtenden Bestimmungen des § 45 Wr PVG 1985 ein Organ der Stadt Wien ist, für das sich - so weit es behördliche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1999

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