Norm: WrPVG §37 Abs2
Rechtssatz: Vertragsbediensteten, welche zwar Wahlwerber waren, aber kein Vertretungsmandat erlangten, kommt der erhöhte Kündigungsschutz des § 37 Abs 2 Wiener Personalvertretungsgesetz durch Befassung des Zentralausschusses nicht zu. Entscheidungstexte 9 ObA 246/99p Entscheidungstext OGH 15.12.1999 9 ObA 246/99p ... mehr lesen...