Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22 Abs1;BAO §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0728/68 E 16. Juni 1969 VwSlg 7600 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Die Tatsachen der polizeilichen Meldung oder eines Nachsendeauftrages sind bei der Beurteilung der Frage der Benützung der Wohnung zumindest allein nicht entscheidend. Es kommt nur darauf an, ob die in Rede s... mehr lesen...