Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin macht als Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung geltend, dass die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, wonach rechtswidrige, unzutreffend begründete Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde nicht durch eine Entscheidung ersetzt werden könnten, die andere, im Anlassverfahren nicht vorgebrachte oder hervorgekommene Tatsachen berücksichtige, im Widerspruch zu der zu den Rechtswirkungen verwaltungsgerichtlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zuge einer Betriebsprüfung erließ das Finanzamt für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk am 16. Juli 1980 gegen den Kläger einen Sicherstellungsauftrag, mit dem es zur Sicherung der Einkommensteuer für die Jahre 1978 bis 1980 im Gesamtbetrag von S 4,927.000 die Sicherstellung in dessen bewegliches und unbewegliches Vermögen anordnete; zur
Begründung: führte das Finanzamt lediglich aus, daß die Einbringung dieser Abgaben gefährdet sei, weil für die Abstattung der... mehr lesen...
Norm: BAO §93 Abs3 lita
Rechtssatz: Die
Begründung: muss erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrundegelegt wurde und aus welchen Erwägungen die Behörde zur Ansicht gelangt ist, dass dieser Sachverhalt vorliegt. Die Tatsachenfeststellungen sind so zu treffen, dass anhand der
Begründung: geprüft werden kann, ob und inwieweit die Ermittlungen und deren Auswertung in einem einwandfreien Verfahren zustandegekommen sind und die zur A... mehr lesen...