Entscheidungsgründe: Die Beklagte war (auch) in den Jahren 1997 und 1998 Verwalterin des Hauses ***** in ***** auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Die Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft bilden zu deren Verwaltung die klagende Partei. Der Beklagten wurde in ihrer Eigenschaft als Hausverwalterin auch die schriftliche, dem Finanzamt für den 14. Bezirk übergebene Vollmacht erteilt, Zustellungen aller Art der Abgabenbehörde entgegenzunehmen. Überdies war mit der Beklagte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia8BAO §6 Abs2BAO §93 Abs2UStG §1UStG §2WEG 1975 §13cWEG 2002 §18
Rechtssatz: Durch einen nicht an die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 13c WEG 1975 (nun Eigentümergemeinschaft nach § 18 WEG 2002), sondern an eine nicht privatrechtsfähige Personengemeinschaft von Miteigentümern adressierten Umsatzsteuerbescheid kann der Wohnungseigentümergemeinschaft (Eigentümergemeinschaft) mangels Leistungsgebot für diese kein Schaden en... mehr lesen...