Entscheidungen zu § 82 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2000/4/26 2000/14/0011

Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 30. Juni 1995 wurde den Eltern der minderjährigen SK die Obsorge entzogen und gemäß § 176a ABGB dem Amt für Jugend und Familie des Magistrates Linz übertragen, welches vom 30. Juni 1995 bis zum 18. Juli 1996 gesetzlicher Vertreter des Kindes war. Später wurde das Obsorgerecht und das Recht zur gesetzlichen Vertretung des Kindes wieder dessen Vater WK zugesprochen (Amtsbestätigung des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 18. Juli 1996). A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.2000

RS Vwgh 2000/4/26 2000/14/0011

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §77 Abs1;BAO §78;BAO §79;BAO §82 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine Partei nicht handlungsfähig, bedarf es eines Vertreters. Bescheide sind in einem solchen Fall dem Vertreter bekanntzugeben (insb zuzustellen), da die Bekanntgabe an den Handlungsunfähigen verfahrensrechtlich unwirksam wäre (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 784). European ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/12 89/16/0176

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Juni 1988, Zl. 87/16/0116, teilweise veröffentlicht in der ÖStZB 4/1989, S. 60, verwiesen. Ergänzend ergibt sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten im wesentlichen folgendes: Mit Schreiben vom 18. August 1987 ersuchte die FLD (in der Folge: belangte Behörde) den Beschwerdeführer - hier und in der Folge zuhanden seines damaligen (und nunmehrigen) Vertreteres -, bis zum 30. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.07.1990

RS Vwgh 1990/7/12 89/16/0176

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §82 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 468;
Rechtssatz: Gibt es keinen Zweifel über den Stand der Vertretungsbefugnis des Vertreters des AbgPfl, besteht für die Behörde kein Anlaß, gemäß § 82 Abs 1 zweiter Fall BAO auf Kosten des AbgPfl beim zuständigen Bezirksgericht (Pflegschaftsgericht) die Bestellung eines Abwesenheitskurato... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.07.1990

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