Entscheidungsgründe: I. Nach §10 Abs2 UmsatzsteuerG 1972 ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 8 % unter anderem für "die Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler" (Z8). Um diesen Begriff geht es im vorliegenden Verfahren. 1. Der Bf. ist diplomierter akademischer Maler, bezeichnet sich als "Akadem. Aktions- und Konzeptkünstler" und hat nach seinen Angaben zunächst in Niederösterreich und später in Wien ein begehbares kugelförmiges Bauwerk errichtet (vgl. auch VfSlg. 10... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: StGG Art17aBAO §4 Abs1UStG 1972 §10 Abs2 Z8
Leitsatz: Anwendbarkeit jener Bestimmungen für die Abgabenfestsetzung, die im
Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung gegolten haben - kein
rückwirkendes Inkrafttreten des Art17a StGG, im Beschwerdefall
daher nicht zu berücksichtigen
Qualifikation einer Tätigkeit "als Künstler" Frage der Auslegung
eines einfachen Geset... mehr lesen...