Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch seine Richterin Dr. Elisabeth Wischenbart über die Beschwerde des V, H, vertreten durch Kucera Rechtsanwälte OG, Hard, gegen den Beschluss der Abgabenbehörde der Marktgemeinde H vom 19.11.2019, ausgefertigt mit Bescheid vom 13.03.2020, Zl x, betreffend die Vorschreibung von Kommunalsteuer für die Jahre 2016 und 2017, nach Durchführung mündlicher Verhandlungen, zu Recht erkannt: Das ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.04.2024 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §37 KommStG 1993 §8 Z2 BAO § 37 heute BAO § 37 gültig ab 01.01.1962 KommStG... mehr lesen...