Entscheidungsgründe: I. 1. Die Finanzlandesdirektion für Vbg. hat mit Bescheid vom 13. Juli 1978, Z 3024-1/1978, den Einkommensteuerbescheid des Finanzamts Feldkirch für Dipl.-Ing. H T vom 30. Juni 1977 gemäß §299 Abs1 litb BAO aufgehoben. In der
Begründung: des Bescheides wurde ausgeführt, anläßlich einer Überprüfung der Veranlagung des Genannten zur Einkommensteuer für das Jahr 1976 sei festgestellt worden, daß im Jahre 1976 geleistete Darlehensrückzahlungen in der Höhe von 350... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5BAO §299 Abs1 litbBAO §299 Abs1 u Abs2
Rechtssatz: BAO; keine Bedenken gegen §299 Abs1 litb; kein Eingriff in das Eigentum durch Bescheid mit nur kassatorischer Wirkung Entscheidungstexte B 494/78 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 25.... mehr lesen...