Entscheidungen zu § 297 Abs. 2 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/6/29 95/14/0019

Die Plantrans Gebrüder Bugelnig Transporte-Erdbau GmbH (idF: GmbH) mit dem Unternehmensgegenstand Erdbau, Gewinnung von Schotter und Sand, Herstellung von Lieferbeton und Transporte übte ihr Gewerbe in den Jahren 1985 bis 1990 im Gebiet der beschwerdeführenden Gemeinde Flattach (idF: Beschwerdeführerin) sowie in der Gemeinde Obervellach und in der Gemeinde Stall aus. Im Jahr 1990 übte die GmbH ihr Gewerbe überdies noch in der Gemeinde Malta aus. Im Streitzeitraum befand sich im G... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1999

RS Vwgh 1999/6/29 95/14/0019

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §297 Abs2;BAO §302;VwRallg;
Rechtssatz: Unter Rechtskraft eines Bescheides iSd § 297 Abs 2 BAO ist die formelle Rechtskraft, somit die Unanfechtbarkeit durch Berufung, zu verstehen (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung-Kommentar, Tz 3 zu § 302). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1999

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