Begründung: Die Beschwerde bekämpft einen Berufungsbescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, NÖ und Bgld. vom 25. Oktober 1982, womit die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1980 des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien vom 13. April 1982 als unbegründet abgewiesen wurde. In der Beschwerde ist dargelegt, daß dem Beschwerdeführer am 17. November 1982 ein gemäß §295 Abs1 BAO geänderter Einkommensteuerbescheid 1980 (vom 15. November 1982) zugestellt wurde. Wi... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §274BAO §295 Abs1VfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: VerfGG 1953; Berufungsentscheidung bei nachheriger Ersetzung des erstinstanzlichen Bescheides gemäß §295 Abs1 BAO kein tauglicher Beschwerdegegenstand mehr Entscheidungstexte B 631/82 Entscheidungstext VfGH Beschluss 26.02.1983 B 631/8... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Beschwerdeführerin, Alleininhaberin einer Druck- und Verlagsanstalt, befaßt sich vorwiegend mit der Herstellung von wissenschaftlich, historisch oder sonst wertvollen Büchern im Reproduktionsverfahren. Ihr wichtigster Auftraggeber ist seit sieben Jahren die Firma P. F. E. (künftig: PFE) mit dem Sitz in L. 2. Aufgrund einer Betriebsprüfung im Jahre 1974 ergingen am 12. Mai 1975 unter Wiederaufnahme der Verfahren neue Bescheide betreffend die Festsetz... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art5BAO §251BAO §295 Abs1EStG §5
Rechtssatz: Einkommen- und Gewerbesteuer; Änderung der jahrelangen vertretbaren Praxis einer Behörde darf nicht zu einer Doppelbesteuerung führen; Verletzung von Treu und Glauben; Verstoß gegen das Gleichheitsgebot Entscheidungstexte ... mehr lesen...