Entscheidungsgründe: I. Die beschwerdeführenden Unternehmen haben bei der Stadt Wien Erklärungen über die Selbstbemessung von Abgaben eingereicht, die sich in der Folge als zu hoch erwiesen. Sie begehren nunmehr die Berücksichtigung der erfolgten Überzahlung. Ihr Begehren wurde mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der Abgabenberufungskommission der Stadt Wien abgelehnt. 1. a) Die Beschwerdeführerin E. F. (B112/76) vertreibt Lebensmittel und hat Getränkesteuer zu entrich... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3400 Abgabenordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabBAO §236 Abs1BAO §294 Abs1VfGG §86WAO §90 Abs3WAO §146 Abs1WAO §149 Abs1WAO §163WAO §211 Abs1WAO §228 Beachte Anlaßfälle zu VfSlg. 8726/1980
Rechtssatz: Wr. Abgabenordnung; Gleichheitsverletzung nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit des §149 Abs2 und 3 idF vo... mehr lesen...