1 Die mitbeteiligte Marktgemeinde hat sich mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 6. Februar 1991 gemäß § 1a Fremdenverkehrsgesetz, LGBl. Nr. 9/1978 idF LGBl. Nr. 5/1991, zur Fremdenverkehrsgemeinde erklärt und ist in die Ortsklasse "A" eingereiht. Mit Verordnung der Gemeindevertretung der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 26. April 2013 wurde der Hebesatz für das Jahr 2013 mit 1,26% festgesetzt. 2 Die revisionswerbende Partei betreibt in der mitbeteiligten Marktgemeinde ei... mehr lesen...