Entscheidungen zu § 27 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1995/4/6 94/15/0206

In ihrer an das Finanzamt für den 1. Bezirk in Wien (unter Hinweis auf ihren Sitz in Wien 1.) gerichteten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften für das Jahr 1986 erklärte die "W-GesmbH & Co KG, Serie X" (im folgenden: KG) Verluste aus Vermietung und Verpachtung von S 124,344.083,--. Eine Bezeichnung der vermieteten bzw. verpachteten Liegenschaften oder sonstige Angaben über die Art der Erzielung von Einkünften enthielt die Erklärung nicht. In einer Beilage zur Erkläru... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.04.1995

RS Vwgh 1995/4/6 94/15/0206

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §27 Abs1;BAO §53 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ein zum Schein fingierter Sitz eines Unternehmens tritt hinter den tatsächlichen Sitz zurück. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994150206.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.04.1995

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten