Begründung: Die Vorinstanzen wiesen die von der Klägerin mit der Behauptung, der Anspruch der Beklagten auf Zahlung von 300.000 EUR bei Exekution in die beiden verpfändeten Liegenschaften der Klägerin sei erloschen, erhobene Oppositionsklage mit der
Begründung: ab, die Höchstbetragshypothek sichere Haupt- und Nebenforderungen bis zur völligen Rückzahlung des Kredits. Zahlungen würden nur die Gesamtforderung reduzieren, nicht den gesicherten Teilbetrag. Trotz nach Schluss der mündlich... mehr lesen...