Entscheidungen zu § 269 Abs. 3 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2020/9/2 Ra 2020/15/0047

1        Mit Bescheid vom 9. September 2019 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2017 fest. Im Bescheid wurden außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 4.367,19 € ausgewiesen; in der Begründung: wurde dazu darauf verwiesen, dass diese nicht zu berücksichtigen seien, da sie den Selbstbehalt (6.459,56 €) nicht überstiegen. 2        Mit Eingabe vom 19. Dezember 2019 beantragte der Revisionswerber, den Bescheid vom 9. September 2019 gemäß § 299 BAO aufzuheben und durch ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 02.09.2020

RS Vwgh 2020/9/2 Ra 2020/15/0047

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §269 Abs3
Rechtssatz: Ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Erörterung besteht nicht (vgl. Ritz, BAO6 § 269 Tz 12, unter Hinweis insbesondere auf den Ausschussbericht zum Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, BGBl. I Nr. 97/2002, 1128 BlgNR 21. GP 13). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150047.L0... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.2020

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