1 Mit Bescheid vom 9. September 2019 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2017 fest. Im Bescheid wurden außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 4.367,19 € ausgewiesen; in der Begründung: wurde dazu darauf verwiesen, dass diese nicht zu berücksichtigen seien, da sie den Selbstbehalt (6.459,56 €) nicht überstiegen. 2 Mit Eingabe vom 19. Dezember 2019 beantragte der Revisionswerber, den Bescheid vom 9. September 2019 gemäß § 299 BAO aufzuheben und durch ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §269 Abs3
Rechtssatz: Ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Erörterung besteht nicht (vgl. Ritz, BAO6 § 269 Tz 12, unter Hinweis insbesondere auf den Ausschussbericht zum Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, BGBl. I Nr. 97/2002, 1128 BlgNR 21. GP 13). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150047.L0... mehr lesen...