Begründung: 1. Mit der auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt der Kläger von der Republik Österreich die Bezahlung eines Betrages von 160000 S samt Zinsen und Kosten. Zur
Begründung: führt er aus: Am 31. Juli 1975 habe er die Gebührenanzeige hinsichtlich des Ankaufes von Anteilen einer Liegenschaft unter gleichzeitiger Inanspruchnahme der Grunderwerbsteuerbefreiung gem. §4 Abs1 Z3 GrEStG erstattet. Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern Wien vom 4. Dezemb... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / BescheidBAO §215 Abs4 idF BGBl 151/1980 BAO §239 Abs2 idF BGBl 151/1980
Rechtssatz: Art137 B-VG iVm §239 BAO; Klage auf Rückerstattung einer Abgabe; Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde Entscheidungstexte A 4/80 Entscheidungstext VfGH Beschluss 18.06.1980 A... mehr lesen...