Norm: BAO §215 Abs4KO §29 Z1
Rechtssatz: Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung einer Umbuchung oder Überrechnung nach § 215 Abs 4 BAO durch den Masseverwalter ist der umgebuchte bzw überrechnete Betrag der Masse auszuzahlen. Entscheidungstexte 7 Ob 184/00k Entscheidungstext OGH 08.11.2000 7 Ob 184/00k Veröff: SZ 73/170 European ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war Alleineigentümerin des Unternehmens 'Apotheke zum guten Hirten Mag.Anna Kampitsch & Co.'. Mit Vertrag vom 15.5.1981 verkaufte sie der Klägerin 40 % dieses Unternehmens um den Preis von S 5,306.122. Nach Punkt III dieses Vertrages war als Stichtag für die übergabe und übernahme des Kaufobjektes der 15.5.1981 vereinbart. Alle bis dahin anfallenden Erträgnisse sollten der Verkäuferin zustehen, während ab diesem Stichtag alle Erträgnisse im Rahm... mehr lesen...
Norm: BAO §215 Abs4
Rechtssatz: Das durch Feststellung im Sinn des § 215 Abs 4 BAO entstandene Steuerguthaben geht mit diesem Zeitpunkt in die Vermögenssphäre des Rückzahlungsberechtigten über. Entscheidungstexte 1 Ob 569/85 Entscheidungstext OGH 26.06.1985 1 Ob 569/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985... mehr lesen...