Entscheidungsgründe: I. 1. Aufgrund von Umsatzmitteilungen durch die beschwerdeführende Gesellschaft setzte das zuständige Finanzamt die Kammerumlage nach §57 Abs1 HKG idF BGBl. 958/1993 für die Monate April bis Juni 1994 bescheidmäßig fest. Gleichzeitig mit den gegen die die Kammerumlage für Mai und Juni festsetzenden Bescheide erhobenen Berufungen, in denen die Verfassungswidrigkeit der der vorgeschriebenen Kammerumlage zugrunde liegenden Bestimmungen des HKG gerügt wurde, beantra... mehr lesen...
Index: 31 Bundeshaushalt31/02 Verfügungen über Bundesvermögen
Norm: StGG Art5BAO §212aBAO §254
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch verfassungswidrige Auslegung der
BAO hinsichtlich der Aussetzung der Einhebung einer Abgabe aufgrund
Unterlassung von Erwägungen über die möglichen Erfolgsaussichten der
verfassungsrechtlich motivierten Beschwerdebehauptungen;
verfassungskonforme Auslegung hinsichtlich einer Abschätzung auch
solcher... mehr lesen...