Begründung: Der Kläger ist beim Finanzamt B***** zur Steuer-Nr.***** veranlagt. Er bezog in den Jahren 1984 bis 1986 neben Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit auch solche aus selbständiger Tätigkeit aus Vermietung und Verpachtung, aus Gewerbebetrieben und aus Kapitalvermögen. Mittels Zufallsgenerators, der in der Dienstanweisung für Veranlagung und Betriebsprüfung vorgesehen ist, wurde die Einkommensteuererklärung des Klägers für das Jahr 1983 als Fall ausgewählt, der in dem ... mehr lesen...