Norm: BAO §200
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen nach § 200 BAO vor, so steht es im freien Ermessen der Behörde, ob sie einen vorläufigen Bescheid auch tatsächlich erläßt. Entscheidungstexte 1 Ob 15/92 Entscheidungstext OGH 24.06.1992 1 Ob 15/92 Veröff: SZ 65/94 = JBl 1993,399 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...